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Bauwerksbuch erstellen lassenWissen
Für viele Wiener Bestandsgebäude ist das Bauwerksbuch nach § 128a der Bauordnung für Wien verpflichtend — umgangssprachlich „Gebäudepickerl". Hier finden Sie die Antworten, die in der Praxis zählen: wer betroffen ist, bis wann, was es kostet und wie die Registrierung bei der MA 37 abläuft.
Jeder Beitrag beantwortet eine konkrete Frage vollständig und nennt die amtlichen Quellen, auf die er sich stützt. Fachliche Aussagen sind gegen die geltende Fassung der Bauordnung und die Veröffentlichungen der Stadt Wien geprüft.
Das Wichtigste in Kürze
Themen
Nach Themenbereich gegliedert. Der Bereich wächst laufend — neue Beiträge erscheinen hier automatisch.
Was hinter dem Begriff steckt, welche Gebäude betroffen sind und bis wann das Bauwerksbuch vorliegen muss.
Zum Beitrag Stand: 26. August 2026 KostenWas ein Bauwerksbuch je Liegenschaft kostet, wovon der Preis abhängt und was bereits enthalten ist.
Zum Beitrag Stand: 29. August 2026 ErstellungWas § 128a Abs. 4 BO Wien verlangt, welche Bauteile geprüft werden und was ausdrücklich nicht hineingehört.
Zum Beitrag Stand: 1. September 2026 ErstellungDie drei befugten Gruppen nach § 128a Abs. 2, die Konkretisierung der MA 37 — und wie Sie eine Befugnis vor der Beauftragung selbst nachprüfen.
Zum Beitrag Stand: 2. September 2026 ErstellungWelche Bauteile befundet werden, wie tief geprüft wird und was die Kategorien A bis D für Ihre Prüfintervalle bedeuten.
Zum Beitrag Stand: 3. September 2026 RegistrierungWelche zwei Bestätigungen die Behörde braucht, wer registrieren darf und was nach der Registrierung passiert.
Zum Beitrag Stand: 30. August 2026 Laufende FührungWer das Bauwerksbuch nach der Erstellung führt, was laufend aktualisiert werden muss und wie Mängel und Fristen nachvollziehbar bleiben.
Zum Beitrag Stand: 3. September 2026Zwei Wege
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