Mac OS X  2qŁATTR٘ ˜ com.apple.provenanceb/ČÂÊÌ Bauwerksbuch Wien | Digital erstellen & fĂŒhren
Bauwerksbuch by connect-it Lösung wÀhlen

§ 128a Bauordnung Wien

Bauwerksbuch Wien. Digital erstellt, digital gefĂŒhrt.

FĂŒr viele Wiener BestandsgebĂ€ude gilt eine gesetzliche Pflicht zum Bauwerksbuch. Hausverwaltungen und EigentĂŒmer:innen lassen es hier unkompliziert erstellen. Gutachter und SachverstĂ€ndige erstellen und dokumentieren es digital – direkt am GebĂ€ude.

Wiener GrĂŒnderzeit-Eckhaus mit eingeblendetem Grundriss- und Vermessungsraster als Sinnbild fĂŒr die digitale Bauwerksbuch-Dokumentation.

Welche Rolle trifft auf Sie zu?

Seit ĂŒber 25 Jahren vertrauen Unternehmen auf Lösungen von connect-it. AusgewĂ€hlte Kunden von connect-it

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Der digitale Ablauf

Vom GebĂ€ude zum gefĂŒhrten Bauwerksbuch.

Vor Ort erfassen, strukturiert dokumentieren, das Bauwerksbuch erstellen und anschließend laufend weiterfĂŒhren.

Digitaler Ablauf vom Erfassen eines Wiener GebĂ€udes bis zur laufenden BauwerksbuchfĂŒhrung.
01

Vor Ort erfassen

Fotos, Feststellungen und MÀngel direkt am GebÀude dokumentieren.

02

Digital dokumentieren

Alle Informationen strukturiert in der Bauwerksbuch-Plattform zusammenfĂŒhren.

03

Bauwerksbuch erstellen

Aus der strukturierten Erfassung entsteht die nachvollziehbare Dokumentation.

04

Laufend fĂŒhren

Maßnahmen und FolgeprĂŒfungen ĂŒbersichtlich weiterfĂŒhren.

Gesetzliche Fristen

FĂŒr viele Wiener BestandsgebĂ€ude lĂ€uft die Zeit.

31.12.2027

GebÀude vor dem 1. JÀnner 1919

31.12.2030

GebĂ€ude 1. JĂ€nner 1919 – 1. JĂ€nner 1945

Nach Angaben der Stadt Wien betrifft das rund 31.000 GebĂ€ude vor 1919 und rund 23.500 GebĂ€ude aus der Zeit von 1919 bis 1945 – zusammen rund 54.500 Wiener BestandsgebĂ€ude.

Ob ein konkretes GebĂ€ude betroffen ist, hĂ€ngt vom Einzelfall ab. Ausgenommen sind unter anderem KleingartenhĂ€user, KleingartenwohnhĂ€user und GebĂ€ude mit höchstens 50 mÂČ bebauter FlĂ€che.

Quelle / Details: Stadt Wien – Bauwerksbuch

Wissen

Bauwerksbuch Wien: die wichtigsten Fragen erklÀrt

Pflicht, Fristen, Kosten und die Registrierung bei der MA 37 — verstĂ€ndlich erklĂ€rt und mit amtlichen Quellen belegt.

Zum Wissens-Bereich

In KĂŒrze erklĂ€rt

Was ist ein Bauwerksbuch eigentlich?

Das Bauwerksbuch dokumentiert den Zustand eines GebĂ€udes und begleitet es danach dauerhaft weiter — kein einmaliges Dokument, sondern eine laufende Aufzeichnung.

Blick ĂŒber eine Wiener Altbaugasse wĂ€hrend der digitalen Begehung mit dem Tablet.

GebÀudedokumentation

Stammdaten und relevante Bauteile des GebÀudes.

PrĂŒfungen

Erst- und wiederkehrende FolgeprĂŒfungen.

Feststellungen & MĂ€ngel

Nach Kategorien A bis D dokumentiert.

Maßnahmen & Fristen

Sanierung, Instandhaltung, nĂ€chste PrĂŒfung.

Laufende FĂŒhrung

Elektronisch zu fĂŒhren, nicht nur als einmaliges PDF.

Registrierung

Bei der Stadt Wien, wie gesetzlich vorgesehen.

Zwei Wege, ein Thema

Welcher Weg passt zu Ihnen?

Mehr als ein PDF

Das Bauwerksbuch endet nicht mit der ErstprĂŒfung.

Es muss laufend gepflegt werden. FolgeprĂŒfungen, Maßnahmen und Änderungen mĂŒssen nachvollziehbar dokumentiert bleiben.

app.bauwerksbuch.connect-it.at
MĂ€ngel- und FristenĂŒbersicht der Bauwerksbuch-Plattform mit offenen MĂ€ngeln und Auswertungen.

Wir bedienen beide Seiten: Auftraggeber:innen bekommen eine möglichst einfache Abwicklung, Gutachter die digitale Infrastruktur fĂŒr die Erstellung. Daraus entsteht langfristig ein gemeinsames System fĂŒr das Bauwerksbuch in Wien.

Tablet, Unterlagen und SchlĂŒssel bei der Dokumentation eines Wiener Altbaus vor Ort.

Warum digital

Der Vorteil einer digitalen Struktur.

Unterlagen zentral Alles an einem Ort statt in verstreuten Ordnern.
Fotos & Feststellungen strukturiert Nachvollziehbar dokumentiert statt lose gesammelt.
PrĂŒfungen nachvollziehbar Erst- und FolgeprĂŒfungen sichtbar im System.
MĂ€ngel dokumentiert Kategorisiert und mit Maßnahmen verknĂŒpft.
Fristen im Blick FolgeprĂŒfungen geraten nicht in Vergessenheit.
Übergabe & Zusammenarbeit einfacher Zwischen EigentĂŒmer:in, Hausverwaltung und Gutachter.

HĂ€ufige Fragen

Was Hausverwaltungen und Gutachter am hÀufigsten wissen wollen.

01 Wer braucht ein Bauwerksbuch?
Betroffen sind Wiener BestandsgebĂ€ude vor 1919 bzw. zwischen 1919 und 1945, mit Fristen bis 31.12.2027 bzw. 31.12.2030. Ausgenommen sind unter anderem KleingartenhĂ€user, KleingartenwohnhĂ€user und GebĂ€ude mit höchstens 50 mÂČ bebauter FlĂ€che.
02 Welche Fristen gelten in Wien?
FĂŒr GebĂ€ude vor dem 1. JĂ€nner 1919 gilt der 31.12.2027, fĂŒr GebĂ€ude von 1919 bis 1945 der 31.12.2030 (Quelle: Stadt Wien).
03 Wer darf ein Bauwerksbuch erstellen?
Nur gesetzlich befugte Berufsgruppen, insbesondere einschlÀgige Ziviltechniker:innen, entsprechend qualifizierte GerichtssachverstÀndige und befugte Baumeister:innen.
04 Muss das Bauwerksbuch digital gefĂŒhrt werden?
Ja. Es ist laut den gesetzlichen Vorgaben elektronisch zu fĂŒhren – eine reine Papierablage genĂŒgt nicht.
05 Wer ist fĂŒr die laufende FĂŒhrung verantwortlich?
GrundsĂ€tzlich die EigentĂŒmer:innen. Ist fĂŒr das GebĂ€ude eine Hausverwaltung bestellt, fĂŒhrt diese das Bauwerksbuch.
06 Was passiert nach der Erstellung?
Das Bauwerksbuch wird laufend weitergefĂŒhrt: FolgeprĂŒfungen, Maßnahmen und Änderungen werden nachvollziehbar dokumentiert.