Bauwerksbuch by connect-it Lösung wählen

§ 128a Bauordnung Wien

Bauwerksbuch Wien. Digital erstellt, digital geführt.

Für viele Wiener Bestandsgebäude gilt eine gesetzliche Pflicht zum Bauwerksbuch. Hausverwaltungen und Eigentümer:innen lassen es hier unkompliziert erstellen. Gutachter und Sachverständige erstellen und dokumentieren es digital – direkt am Gebäude.

Wiener Gründerzeit-Eckhaus mit eingeblendetem Grundriss- und Vermessungsraster als Sinnbild für die digitale Bauwerksbuch-Dokumentation.

Welche Rolle trifft auf Sie zu?

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Der digitale Ablauf

Vom Gebäude zum geführten Bauwerksbuch.

Vor Ort erfassen, strukturiert dokumentieren, das Bauwerksbuch erstellen und anschließend laufend weiterführen.

Digitaler Ablauf vom Erfassen eines Wiener Gebäudes bis zur laufenden Bauwerksbuchführung.
01

Vor Ort erfassen

Fotos, Feststellungen und Mängel direkt am Gebäude dokumentieren.

02

Digital dokumentieren

Alle Informationen strukturiert in der Bauwerksbuch-Plattform zusammenführen.

03

Bauwerksbuch erstellen

Aus der strukturierten Erfassung entsteht die nachvollziehbare Dokumentation.

04

Laufend führen

Maßnahmen und Folgeprüfungen übersichtlich weiterführen.

Gesetzliche Fristen

Für viele Wiener Bestandsgebäude läuft die Zeit.

31.12.2027

Gebäude vor dem 1. Jänner 1919

31.12.2030

Gebäude 1. Jänner 1919 – 1. Jänner 1945

Nach Angaben der Stadt Wien betrifft das rund 31.000 Gebäude vor 1919 und rund 23.500 Gebäude aus der Zeit von 1919 bis 1945 – zusammen rund 54.500 Wiener Bestandsgebäude.

Ob ein konkretes Gebäude betroffen ist, hängt vom Einzelfall ab. Ausgenommen sind unter anderem Kleingartenhäuser, Kleingartenwohnhäuser und Gebäude mit höchstens 50 m² bebauter Fläche.

Quelle / Details: Stadt Wien – Bauwerksbuch

Wissen

Bauwerksbuch Wien: die wichtigsten Fragen erklärt

Pflicht, Fristen, Kosten und die Registrierung bei der MA 37 — verständlich erklärt und mit amtlichen Quellen belegt.

Zum Wissens-Bereich

In Kürze erklärt

Was ist ein Bauwerksbuch eigentlich?

Das Bauwerksbuch dokumentiert den Zustand eines Gebäudes und begleitet es danach dauerhaft weiter — kein einmaliges Dokument, sondern eine laufende Aufzeichnung.

Blick über eine Wiener Altbaugasse während der digitalen Begehung mit dem Tablet.

Gebäudedokumentation

Stammdaten und relevante Bauteile des Gebäudes.

Prüfungen

Erst- und wiederkehrende Folgeprüfungen.

Feststellungen & Mängel

Nach Kategorien A bis D dokumentiert.

Maßnahmen & Fristen

Sanierung, Instandhaltung, nächste Prüfung.

Laufende Führung

Elektronisch zu führen, nicht nur als einmaliges PDF.

Registrierung

Bei der Stadt Wien, wie gesetzlich vorgesehen.

Zwei Wege, ein Thema

Welcher Weg passt zu Ihnen?

Mehr als ein PDF

Das Bauwerksbuch endet nicht mit der Erstprüfung.

Es muss laufend gepflegt werden. Folgeprüfungen, Maßnahmen und Änderungen müssen nachvollziehbar dokumentiert bleiben.

app.bauwerksbuch.connect-it.at
Mängel- und Fristenübersicht der Bauwerksbuch-Plattform mit offenen Mängeln und Auswertungen.

Wir bedienen beide Seiten: Auftraggeber:innen bekommen eine möglichst einfache Abwicklung, Gutachter die digitale Infrastruktur für die Erstellung. Daraus entsteht langfristig ein gemeinsames System für das Bauwerksbuch in Wien.

Tablet, Unterlagen und Schlüssel bei der Dokumentation eines Wiener Altbaus vor Ort.

Warum digital

Der Vorteil einer digitalen Struktur.

Unterlagen zentral Alles an einem Ort statt in verstreuten Ordnern.
Fotos & Feststellungen strukturiert Nachvollziehbar dokumentiert statt lose gesammelt.
Prüfungen nachvollziehbar Erst- und Folgeprüfungen sichtbar im System.
Mängel dokumentiert Kategorisiert und mit Maßnahmen verknüpft.
Fristen im Blick Folgeprüfungen geraten nicht in Vergessenheit.
Übergabe & Zusammenarbeit einfacher Zwischen Eigentümer:in, Hausverwaltung und Gutachter.

Häufige Fragen

Was Hausverwaltungen und Gutachter am häufigsten wissen wollen.

01 Wer braucht ein Bauwerksbuch?
Betroffen sind Wiener Bestandsgebäude vor 1919 bzw. zwischen 1919 und 1945, mit Fristen bis 31.12.2027 bzw. 31.12.2030. Ausgenommen sind unter anderem Kleingartenhäuser, Kleingartenwohnhäuser und Gebäude mit höchstens 50 m² bebauter Fläche.
02 Welche Fristen gelten in Wien?
Für Gebäude vor dem 1. Jänner 1919 gilt der 31.12.2027, für Gebäude von 1919 bis 1945 der 31.12.2030 (Quelle: Stadt Wien).
03 Wer darf ein Bauwerksbuch erstellen?
Nur gesetzlich befugte Berufsgruppen, insbesondere einschlägige Ziviltechniker:innen, entsprechend qualifizierte Gerichtssachverständige und befugte Baumeister:innen.
04 Muss das Bauwerksbuch digital geführt werden?
Ja. Es ist laut den gesetzlichen Vorgaben elektronisch zu führen – eine reine Papierablage genügt nicht.
05 Wer ist für die laufende Führung verantwortlich?
Grundsätzlich die Eigentümer:innen. Ist für das Gebäude eine Hausverwaltung bestellt, führt diese das Bauwerksbuch.
06 Was passiert nach der Erstellung?
Das Bauwerksbuch wird laufend weitergeführt: Folgeprüfungen, Maßnahmen und Änderungen werden nachvollziehbar dokumentiert.